Sobald ein Unternehmen eingetragen ist, gibt es eine Reihe von jährlichen Compliance- Anforderungen, die wir für britische Unternehmen übernehmen können, so dass unsere Kunden mehr Zeit haben, sich auf die Führung ihres Unternehmens zu konzentrieren.
Die Jahresabschlüsse müssen erstellt und beim Companies House eingereicht werden.
Jedes Jahr muss das Unternehmen eine Bestätigungserklärung (früher Annual Return genannt) ausfüllen.
Seit dem 6. April 2016 muss ein Register der Personen mit maßgeblicher Kontrolle (PSC-Register) geführt und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Darin werden alle Personen aufgeführt, die eine wesentliche Kontrolle ausüben oder Eigentümer sind.
Alle formellen Änderungen, wie z. B. ein Wechsel des Geschäftsführers, des Aktionärs oder eine Änderung der Adresse, müssen beim Companies House registriert werden, und es müssen spezielle Formulare entweder online oder in Papierform ausgefüllt werden.
Die Aufzeichnung von Sitzungsprotokollen ist sehr wichtig, da darin wichtige Entscheidungen und Beschlüsse der Direktoren festgehalten werden. Obwohl das Führen von Sitzungsprotokollen gesetzlich vorgeschrieben ist, wird es von vielen Unternehmen vernachlässigt, was das Ergebnis der Due-Diligence-Prüfung im Falle eines Verkaufs des Unternehmens beeinträchtigen kann.