Ausgelagerte internationale Entgeldabrechnung für Unternehmen in Großbritannien
Internationale Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Ihnen Zeit und Geld spart
Während Organisationen sich zunehmend globalisieren werden Mitarbeiter oft weltweit akquiriert. Während dies eine wertvolle Ressource für ein Unternehmen ist, bringt es oft Komplikationen mit sich, die zeitaufwendig zu lösen sind.
Wir beraten internationale Unternehmen, die zum ersten Mal in den britischen Markt einsteigen und Mitarbeiter in Großbritannien beschäftigen oder regelmäßig Mitarbeiter vom Ausland entsenden, um Geschäftstätigkeiten in Großbritannien auszuüben.
Wir bieten Ihnen einen zuverlässigen deutschsprachigen Service für Ihre ausgelagerte Lohnabrechnung im Vereinigten Königreich, so dass der Prozess glatt und unkompliziert abläuft.


Was Arbeitgeber wissen sollten, bevor sie Mitarbeiter in Großbritannien beschäftigen?
Die Britische Gesetzgebung neigt zu einer dem Arbeitgeber entgegenkommenden Einstellung, wobei es trotzdem wichtig ist, die strengen Steuergesetze zu beachten. Wenn Sie zum ersten Mal einen Mitarbeiter einstellen, gibt es einige Dinge, die Sie wissen sollten.
Was sollte man beachten?

Arbeitsrecht in Großbritannien
Um in Großbritannien zu arbeiten, wird in der Regel ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis benötigt. Alle Arbeitnehmer müssen eine nationale Versicherungsnummer (National Insurance Number) besitzen, um legal arbeiten und Sozialversicherungsbeiträge leisten zu können. Es ist erforderlich, eine gültige Arbeitserlaubnis oder ein entsprechendes Visum zu besitzen, das auf einem Punktesystem basiert und je nach Qualifikation und Jobangebot erteilt wird. Es kann bis zu 6 Monate dauern, ein Visum zu erhalten, daher ist eine frühzeitige Planung sehr sinnvoll.

Versicherung
Arbeitgeber in Großbritannien sind verpflichtet, eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung abzuschließen, um ihre Mitarbeiter gegen Arbeitsunfälle und berufsbedingte Krankheiten abzusichern. Darüber hinaus wird Unternehmen empfohlen, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen Ansprüche Dritter zu schützen, auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Mindestanforderungen
Arbeitgeber im Vereinigten Königreich sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung (Arbeitsrente) anzubieten. Diese Pflicht gilt für alle Arbeitnehmer ab 22 Jahren, die mindestens £10.000 pro Jahr verdienen und sich nicht im Ruhestand befinden. Mitarbeiter können sich entscheiden, aus dem System auszutreten, aber sie werden alle drei Jahre automatisch wieder angemeldet. Diese Regelung stellt sicher, dass die Mehrheit der Arbeitnehmer eine zusätzliche Absicherung für das Alter hat.
Wie können wir Ihnen helfen?
Unsere Lohn- und Personalverwaltungsdienste richten sich an internationale Unternehmen, die zum ersten Mal in den britischen Markt einsteigen. Dies beinhaltet in der Regel Rekrutierung von Mitarbeitern vor Ort, aber oft werden bei einer Entsendung ausländischer Mitarbeiter nach Großbritannien britische Steuerverpflichtungen ausgelöst das vielen Unternehmen erst zu spät bewusst wird.
Bei dem erstmaligen Eintritt in einen neuen Markt lagern die meisten Unternehmen zunächst die komplette Lohnabrechnungsabwicklung aus, um ihre Kosten und ihr Risiko zu senken. Erst später, wenn es sich rentiert die Funktion im Haus zu übernehmen, stellen sie ihr eigenes Fachpersonal ein.

Lohnabrechnungsdienstleistungen und Personalmanagement für ausländische Unternehmen in Großbritannien

Lohnabrechnungs-Outsourcing
Unser spezialisierter Lohnabrechnungs-Outsourcing-Service ermöglicht es Unternehmen, ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung auszulagern und die PAYE-Compliance-Verpflichtungen effizient und kostengünstig zu erfüllen.

Personal-Verwaltung
Wir stellen auch einen Personalverwaltungsdienst zur Verfügung, der Mitarbeiterdaten aufzeichnet und sich mit dem Personalabrechnungsdienst zu einer kompletten HR-Lösung integriert.

Maßgeschneiderte Lösungen
Unsere Dienstleistungen sind auf die spezifischen Anforderungen internationaler Organisationen, die zum ersten Mal in den britischen Markt einsteigen, abgestimmt. Diese bieten eine umfassende Lohn- und Gehaltsabrechnung an einem geeigneten Platz an. Nicht alle Unternehmen brauchen die gleichen Dienstleistungspakete und es ist möglich, ein auf ihre spezifischen Anforderungen zugeschnittenes Paket zu gestalten.

Beratung und Unterstützung
Wir bieten Beratung und Unterstützung bei rechtlichen und regulatorischen Fragen während des britischen Rekrutierungsprozesses an und können steuerlichen Frage beantworten. Bei rechtlichen Fragen über Verträge können wir sie mit unseren rechtsberatenden Partnerfirmen in Verbindung setzen.
Lohn- und Gehaltsabrechnung – Was ist enthalten?

Lohnabrechnungs-Outsourcing:
- Erstellung der Lohnabrechnung
- Online-Einreichung bei der Steuerbehörde (HMRC)
- Bereitstellung von zusammenfassenden Berichten
- Rentenversicherungsberatung
- Gedruckte oder elektronische Gehaltszettel
- BACS-Zahlungen an Mitarbeiter und HMRC
- Beratung und Unterstützung
Flexible Personaldateiverwaltung
- Mitarbeiter-Aufzeichnungssysteme für Datenmanagement bei Abwesenheit, Krankheit und Urlaub
- Aufzeichnung von Leistungen und Auslandstätigkeiten
- Speicherung wichtiger Dokumente und Korrespondenz
- Gedruckte oder elektronische Gehaltszettel
- Überwachung von Training und Leistung
„Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und sparen Ihnen Zeit und Geld“
Häufig gestellte Fragen
Ein ausländisches Unternehmen kann ein Unternehmen in Großbritannien gründen, ohne dass es hierfür ein Büro oder Personal in Großbritannien benötigt. In diesem Fall ergeben sich andere steuerliche Auswirkungen als wenn das Unternehmen eine ständige Niederlassung in Großbritannien hat, mit einem lokalen Büro und Angestellten in Großbritannien. Die Sachlage ist oft nicht ganz klar und bedarf einer sorgfältigen Prüfung, um sicherzustellen, dass die Steuern korrekt erklärt werden, weshalb es immer ratsam ist, sich in diesen Fragen professionell beraten zu lassen.
Ein ausländisches Unternehmen kann ein Unternehmen in Großbritannien gründen, ohne dass es hierfür ein Büro oder Personal in Großbritannien benötigt. In diesem Fall ergeben sich andere steuerliche Auswirkungen als wenn das Unternehmen eine ständige Niederlassung in Großbritannien hat, mit einem lokalen Büro und Angestellten in Großbritannien. Die Sachlage ist oft nicht ganz klar und bedarf einer sorgfältigen Prüfung, um sicherzustellen, dass die Steuern korrekt erklärt werden, weshalb es immer ratsam ist, sich in diesen Fragen professionell beraten zu lassen.
Die Schritte sind für alle ausländischen Personen und Unternehmen, die eine britische Gesellschaft gründen möchten, die gleichen.
Die Online-Gründung ist in den meisten Fällen möglich, aber nicht in allen. Wir raten davon ab, dies zu tun, ohne sich über die Auswirkungen der Gründung eines Unternehmens beraten zu lassen und eine Bestätigung zu erhalten, dass diese Gesellschaftsform die Ziele des Unternehmens erreicht. Sie sollten mit dem Gründungsprozess in Großbritannien vertraut sein und sich beraten lassen, wie das neue Unternehmen zu strukturieren ist, bevor Sie sich selbst an die Online-Eintragung einer Gesellschaft machen.
Ja, und als Teil unseres Komplettpakets für Unternehmensgründungen in Großbritannien können wir im letzten Schritt die Gesellschaft online registrieren. Die Online-Registrierung ist möglicherweise nicht für alle Unternehmen geeignet und in diesen Fällen werden wir das Unternehmen auf andere Weise registrieren.
Bei der Inanspruchnahme dieser Dienste wird Ihnen lediglich ein Formular zugeschickt, das Sie ausfüllen müssen und das die Grundlage für die Eingabe der Informationen in das Massengründungssystem der Vermittler bildet. Normalerweise wird keine Beratung angeboten, und billige Gründungsdienste bieten keine Beratung darüber an, ob die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung die beste Option ist, um Ihre Ziele zu erreichen.
Normalerweise können wir einen Zeitrahmen von 1-2 Tagen angeben, nachdem wir alle Informationen von Ihnen erhalten haben.
Ja, wir können auch UK LLP Gründungsdienstleistungen anbieten.
Sobald ein Unternehmen eingetragen ist, gibt es eine Reihe von jährlichen Compliance- Anforderungen, die wir für britische Unternehmen übernehmen können, so dass unsere Kunden mehr Zeit haben, sich auf die Führung ihres Unternehmens zu konzentrieren.
Die Jahresabschlüsse müssen erstellt und beim Companies House eingereicht werden.
Jedes Jahr muss das Unternehmen eine Bestätigungserklärung (früher Annual Return genannt) ausfüllen.
Seit dem 6. April 2016 muss ein Register der Personen mit maßgeblicher Kontrolle (PSC-Register) geführt und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Darin werden alle Personen aufgeführt, die eine wesentliche Kontrolle ausüben oder Eigentümer sind.
Alle formellen Änderungen, wie z. B. ein Wechsel des Geschäftsführers, des Aktionärs oder eine Änderung der Adresse, müssen beim Companies House registriert werden, und es müssen spezielle Formulare entweder online oder in Papierform ausgefüllt werden.
Die Aufzeichnung von Sitzungsprotokollen ist sehr wichtig, da darin wichtige Entscheidungen und Beschlüsse der Direktoren festgehalten werden. Obwohl das Führen von Sitzungsprotokollen gesetzlich vorgeschrieben ist, wird es von vielen Unternehmen vernachlässigt, was das Ergebnis der Due-Diligence-Prüfung im Falle eines Verkaufs des Unternehmens beeinträchtigen kann.
Der ultimative Leitfaden für Ihre Unternehmensgründung in Großbritannien
Dieser umfassende Leitfaden ist Ihre erste Anlaufstelle, um mehr über die Unternehmensgründung in Großbritannien zu erfahren.

UNSEREN NEWSLETTER ABONNIEREN
Hier finden Sie die neuesten Informationen, Nachrichten und Ereignisse.